Gefahrgut Informationen von LDB
Gefahrgüter sicher transportieren und lagern ist eine große Verantwortung. Zu hoch ist das Risiko für Mensch und Umwelt, wenn wichtige Vorschriften nicht beachtet werden. Wenn Sie mit LDB zusammenarbeiten, dürfen Sie sich jedoch ganz entspannt zurücklehnen. Als Ihr professioneller Partner übernehmen wir Transport und Lagerung von gefährlichen Stoffen fachgerecht. Wir kennen bestehende und verschärfte Vorschriften für die einzelnen Gefahrgutklassen und sorgen für ein Maximum an Sicherheit für Ihr Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Vorschriften treffen auf uns zu?
Immer wieder Veränderungen bei Gefahrgutvorschriften
Was sind typische Gefahrgüter?
Gefahrgut, Gefahrstoff oder gefährliche Güter?
Rechtliche Vorschriften in Deutschland für Gefahrguttransport und Lagerung
Wichtige Gesetze der Gefahrgut-Logistik und -Lagerung im Überblick
Welche Gefahrgutklassen gibt es?
Wie müssen Gefahrenstoffe gekennzeichnet werden?
Für was wird ein Gefahrgut-Schein benötigt?
Wann benötigt ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Wie kann ich die Risiken bei Transport und Lagerung von Gefahrgütern minimieren?
Wer überwacht die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften?
Gibt es Notfallrufnummern, die im Falle eines Gefahrgutvorfalls zu verständigen sind?
Welche Vorschriften treffen auf uns zu?
Manchmal ist es recht offensichtlich, dass ein Produkt ein Gefahrgut darstellt: ätzende Stoffe, entzündbare Flüssigkeiten oder Gase. In anderen Fällen erstaunt es vielleicht, dass auch diese Produkte beim Transport den Gefahrgutvorschriften unterliegen – zum Beispiel bei Produkten, die jeder Kunde nach dem Einkauf in seiner Handtasche nach Hause transportiert: Aerosolpackungen, Deo-Zerstäuber mit 45 Prozent Ethanol, Erfrischungstücher oder Haarfärbeprodukte. Fakt ist: Sobald ein Produkt Eigenschaften einer Gefahrgutklasse aufweist und in einer gewissen Menge transportiert wird, müssen bei Transport und Lagerung die Gefahrgutvorschriften eingehalten werden. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel: Als Ihr erfahrener Partner beraten wir Sie umfassend, welche Vorschriften auf Ihren Transport zutreffen – sodass Sie bei Transport und (Zwischen-)Lagerung immer auf der sicheren und gesetzeskonformen Seite stehen.
Immer wieder Veränderungen bei Gefahrgutvorschriften
Die Gefahrstoffverordnungen für Straße, Schiene, Binnenschiff, See oder Luftverkehr ändern sich in unregelmäßigen Abständen. Bei LDB ist uns deshalb eine kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Für Bewegung in der Branche sorgte in den vergangenen Jahren zum einen die REACH-Verordnung der EU, die am 1. Juni 2017 in Kraft trat. Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Weiträumig änderte auch die CLP-Verordnung den Umgang mit Gefahrguttransporten: Seit 1. Dezember 2012 werden Chemikalien nach einem weltweit einheitlichen System (GHS) eingestuft und gekennzeichnet. In diesem Zuge änderten sich die Kennzeichnung von Gefahrstoffen unter anderem durch neue Gefahrenpiktogramme. Wenn es um aktuelle Vorschriften und Verordnungen bei Gefahrgutlogistik geht, bleiben wir deshalb für Sie am Ball.
Was sind typische Gefahrgüter?
Offensichtlich gefährliche Güter sind zum Beispiel explosive Stoffe, Chemikalien, Gase, Öl, Benzin oder radioaktive Substanzen. Doch auch Klebstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Zündhölzer, Pestizide, Farben, Lithiumbatterien, klinische Abfälle oder alkoholische Getränke mit 24- bis 70-prozentigem Alkohol zählen zu gefährlichen Gütern. Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie besondere Vorschriften bei Transport und Lagerung Ihrer Güter berücksichtigen müssen, sprechen Sie uns an. Als kompetenter Partner für Gefahrgut-Logistik bringen wir Ihre Güter und Gefahrgüter sicher und kompetent ans Ziel.
Gefahrgut, Gefahrstoff oder gefährliche Güter?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gefahrstoffen, Gefahrgütern oder gefährlichen Gütern? Je nach Einstufung gelten andere Gesetze für Lagerung, Logistik und Kennzeichnung des Transportguts.
- Gefahrstoffe sind Stoffe, welche die Umwelt oder die Gesundheit gefährden, zum Beispiel weil sie explosionsfähig sind, giftige Stoffe freisetzen können oder am Arbeitsplatz die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden durch chemische oder toxische Eigenschaften (Gefahrstoffverordnung: GefStoffV §2). Das Verarbeiten und Gebrauchen von Gefahrstoffen unterliegt dem Arbeitsschutzrecht.
- Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Zustandes bei einer Beförderung Gefahren darstellen – zum Beispiel für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren (GGBefG §2 Abs.1). Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) ist Teil des Verkehrsrechts und gilt bereits dann, wenn Gefahrgut für den Transport verpackt und beladen wird, für Zwischenlagerungen im Verlauf der Beförderung (unter 24 Stunden), für die Ablieferung, Entladen/Entleeren und Auspacken des Ladeguts.
- Das Handelsgesetzbuch (HGB) weitet das Verständnis von Gefahrgütern für das deutsche Transport- und Frachtrecht noch aus. Gefährliche Güter sind demnach auch Güter, die an sich ungefährlich sind, jedoch während des Transports eine Gefahr darstellen (HGB §410).
Rechtliche Vorschriften in Deutschland für Gefahrguttransport und Lagerung
Welche Gesetze für den Transport und die Lagerung Ihrer Gefahrgüter gelten, kommt auf den Einzelfall an:
- auf Ihr zu beförderndes Gefahrgut,
- auf das gewählte Transportmittel oder
- auf das Transportziel.
An den Schnittstellen von Beförderung, Be- und Entladung, Zwischenlagerung und Verpackung kommen wiederum eigene Gesetze zum Tragen. Deshalb unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und unseren umfassenden Kenntnissen der Gesetzeslage. Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir für Sie die gründliche Recherche und Umsetzung aller spezifischer Verordnungen.
Wichtige Gesetze der Gefahrgut-Logistik und -Lagerung im Überblick
Wie Sie im Folgenden sehen, ist die Anzahl der Gesetze groß, die bei der Beförderung und Lagerung von gefährlichen Gütern eine Rolle spielen. Sie können sich jedoch beruhigt zurücklehnen: Denn unser erfahrenes Team hat für Sie alles im Blick.
Richtlinie 2008/68/EG und vierte Anpassung Richtlinie 2016/2309/EU über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland: Sie bilden den Rahmen für das Gefahrgutbeförderungsrecht im Binnenverkehr in der Europäischen Union.
- ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
- RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
- ADN: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
- IATA-DGR: Gefahrstoffverordnungen im internationalen Luftverkehr
- IMDG: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr
- GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiffahrt
- GGVSee: Gefahrgutverordnung See
Weitere Gesetze gelten bei internationalen Transporten sowie bei Schnittstellen von Lagerung, Verpackung, Be- und Entladung sowie Zwischenlagerung
Welche Gefahrgutklassen gibt es?
Damit Gefahrgüter sicher gehandelt werden können, hat sich international die Einteilung in Gefahrgutklassen bewährt: So werden Gefahrgüter mit eindeutigen Symbolen gekennzeichnet. Für Sie transportieren und lagern wir alle Gefahrgutklassen, bis auf die Klasse 1 „Explosive Stoffe“ und die Klasse 7 „Radioaktive Stoffe“.
Wie müssen Gefahrenstoffe gekennzeichnet werden?
Gefahrstoffe müssen ausführlich gekennzeichnet werden – sowohl auf ihrer Verpackung als auch auf dem Transportmittel. Dafür haben sich im nationalen und internationalen Warenverkehr verbindliche Gefahrenhinweise, Warntafeln, Symbole und Gefahrgutklassen etabliert. Eine einheitliche Kennzeichnung sensibilisiert alle Beteiligten beim Lagern, Verladen und Transportieren für das Gefahrenpotenzial der Güter. Zudem helfen sie Einsatzkräften bei Unfällen korrekt zu reagieren, beispielsweise dürfen manche Gefahrgüter nicht mit Wasser gelöscht werden. So können Gefahren für Mensch und Umwelt bei Herstellung, Verwendung, Transport und Lagerung minimiert werden.
Ob und wie Sie Ihre Güter beim Transport kennzeichnen und die Dokumentationspflicht erfüllen müssen, hängt sowohl von der Wahl des Verkehrsmittels ab sowie von der Art Ihrer Waren und deren Einstufung als Gefahrstoffe, Gefahrgüter oder gefährlicher Güter. Wir stehen Ihnen hier als erfahrenes Transportunternehmen zur Seite, um Ihre zu transportierenden Gefahrgüter vorschriftsgemäß zu beschildern und zu dokumentieren. Zwei Gefahrenhinweise sind besonders wichtig: Gefahrzettel und Gefahrentafel.
a) Gefahrzettel (Placards) zeigen die Gefahrgutklasse
Die Vereinten Nationen haben ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen eingerichtet (GHS: „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals“). In Europa wurde auf dieser Basis ein leicht modifiziertes System mit Gefahrgutsymbolen entwickelt. Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing, EG Nr. 1272/2008) trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Jede Gefahrenklasse ist mit einem bestimmten Piktogramm zu kennzeichnen. Die auf der Spitze stehenden Quadrate mit Gefahrensymbol und der Zahl der Gefahrgutklasse werden Gefahrzettel genannt.
Für den Transport müssen die Gefahrzettel auf dem Transportmittel sowie auf den einzelnen Umverpackungen des Gefahrguts angebracht werden. Wird das Gefahrgut ohne Verpackung transportiert, muss auf dem betreffenden Behältnis nicht nur der Gefahrzettel, sondern auch das Gefahrgutsymbol des betreffenden Transportrechts angebracht werden.
EU-Kennzeichnung (Richtlinie 67/548/EWG) |
GHS-Kennzeichnung / CLP-Verordnung | UN Rec.Tr. / ADR(G) | ||||||
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Gefahrensymbol | Gefahrenbezeichnung | Kennbuchstabe | Piktogramm | Beschreibung | Kodierung | Signalwort[6] | Gefahrenklasse(G) | Gefahrgutklasse(G) |
Explosionsgefährlich | E | Explodierende Bombe | GHS01 | Gefahr(1)(2) | Instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff(en), selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Organische Peroxide(1)(3) | Klasse 1 Klasse 5.2 |
||
Hochentzündlich | F+ | Flamme | GHS02 | Gefahr / Achtung (1)(2) | Entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbstzersetzlich, pyrophor, wasserreaktiv, Organische Peroxide(1)(3) | Klasse 2.1 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse 5.2 |
||
Leicht- entzündlich |
F | |||||||
Entzündlich | ||||||||
Brandfördernd | O | Flamme über einem Kreis(1)(3) | GHS03 | Gefahr(1)(2) | Entzündend (oxidierend) wirkend | Klasse 5.1 | ||
keine Entsprechung | Gasflasche | GHS04 | Achtung | Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verfl., gelöste Gase | Klasse 2.2 | |||
ätzend(5) | C | Ätzwirkung | GHS05 | Gefahr / Achtung(5) | Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung(5) | Klasse 8 | ||
Sehr giftig(7) | T+ | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | GHS06 | Gefahr | Akute Toxizität(7) | Klasse 6.1 Klasse 2.3 |
||
Giftig(7) | T | |||||||
Reizend(5) | Xi | dickes Ausrufe- zeichensymbol(8) |
GHS07 | (8)(4)(5) | (8) | keine direkte Entsprechung | ||
Gesundheitsschädlich(4) | Xn | Gesundheitsgefahr | GHS08 | Gefahr / Achtung | div. Gesundheitsgefahren | |||
Umweltgefährlich | N | Umwelt(1)(9) | GHS09 | Achtung / Gefahr(1)(9) | Gewässergefährdend(9) | Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe | ||
keine direkte Entsprechung | Klasse 6.2 Klasse 7 Hot |
b) Orangefarbene Kennzeichnung: Gefahrentafel enthält Gefahr- und UN-Nummer
Zusätzlich muss eine Gefahrentafel angebracht werden: eine rechteckige, orangefarbene Tafel mit schwarzer Umrandung und zwei Zeilen mit schwarzer Schrift.
Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/die-befoerderung-gefaehrlicher-gueter.pdf?__blob=publicationFile
In der ersten Zeile steht die Gefahrnummer. Sie besteht aus zwei bis drei Ziffern, welche die wichtigsten Gefahren des transportierten Stoffes angeben. Die erste Zahl beschreibt die Hauptgefahr, die weiteren Ziffern zusätzliche Gefahren. Die Zahlen entsprechen den Gefahrgutklassen mit der Ausnahme der Klasse 1 Explosivstoffe, da die Zahlen 1 und 7 im internationalen Handel häufig verwechselt werden. Die Klasse 1 wird deshalb mit den Zahlen für Entzündbarkeit 3 und 4 ausgezeichnet. Mit der Gefahrklasse 1 wird dann nur noch das Versandstück selbst gekennzeichnet.
Das bedeuten die Ziffern der Gefahrnummer in der ersten Zeile:
X: Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser
0: ohne besondere Gefahr, dient auch als Platzhalter an zweiter Stelle
2: Gas
3: Entzündbarer flüssiger Stoff
4: Entzündbarer fester Stoff
5: Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6: Gift oder ansteckender Stoff
7: Radioaktiver Stoff
8: Ätzender Stoff
9: Verschiedene gefährliche oder umweltgefährdende Stoffe
In der zweiten Zeile der Gefahrguttafel steht die UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt. Sie gibt eine vollständige Auskunft über die Zusammensetzung des Transportguts, nachzulesen in verschiedenen Datenbanken. [ https://www.dgg.bam.de/quickinfo/de/ ]
Für was wird ein Gefahrgut-Schein benötigt?
Alle Berufskraftfahrenden, die Gefahrgut auf der Straße befördern wollen, brauchen einen Gefahrgut-Schein – auch ADR-Schein genannt. ADR ist das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“). Dieses gibt vor, wie Gefahrgut als Ladung zu sichern, zu kennzeichnen und zu verpacken ist. Um einen Gefahrgut-Schein zu erhalten, ist eine Schulung bei einem zertifizierten Anbieter sowie eine erfolgreich absolvierte schriftliche Prüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) vor Ort notwendig. Inhalte einer Schulung sind zum Beispiel:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung
- Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Eine Ausnahme bilden die Gefahrgutklassen 1 und 7: Um explosive und radioaktive Gefahrgüter transportieren zu dürfen, müssen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer zusätzlich zur Basisschulung noch spezifische Aufbaukurse besuchen. Der Gefahrgut-Schein ist fünf Jahre gültig, danach müssen Berufskraftfahrende eine Fortbildungsschulung besuchen und eine erneute schriftliche Prüfung bei der IHK bestehen.
Wann benötigt ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Jedes Unternehmen, das Gefahrgut auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen befördert, benötigt mindestens einen Gefahrgutbeauftragten. Dieser wird vom Unternehmen schriftlich bestellt, wie es im Gefahrgutbeförderungsgesetz geregelt ist (GGBefG §3 Abs.1 Nr.14). Unser Gefahrgutbeauftragte kümmert sich laut Gesetz innerhalb des Unternehmens darum, dass Ihr zu beförderndes Gefahrgut sicher von A nach B kommt und ordnungsgemäß verladen wird. Er überwacht Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter, dokumentiert alle Vorgänge der Gefahrguttransporte und fertigt gesetzeskonforme Jahresberichte an über die Art und Menge der Gefahrgutbeförderung. Er berät beim Kauf von Beförderungsmitteln für Gefahrgüter, schult unsere Mitarbeiter, Gefahrgut richtig zu befördern, zu ver- und entladen sowie Papiere und Sicherheitsausrüstungen ordnungsgemäß mitzuführen. Als erfahrendes Transportunternehmen besitzt unser Gefahrgutbeauftragter gültige Schulungsnachweise für Straße, Binnenschifffahrt und See. Weitere Infos zur Frage, wer denn eigentlich Gefahrgutbeauftragter werden kann, finden Sie in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) [ http://www.buzer.de/gesetz/9649/index.htm ].
Wie kann ich die Risiken bei Transport und Lagerung von Gefahrgütern minimieren?
Beim Umgang mit Gefahrgütern ist höchste Sicherheit gefragt, um die Allgemeinheit, Umwelt, Mensch und Tier zu schützen. Zudem folgen bei Nichteinhaltung von Vorschriften Strafen und Bußgelder – nachzulesen im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog [ https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bussgeldkataloge/Bussgeld_GGVSEB.pdf?__blob=publicationFile ].
Mit LDB sind Sie jedoch stets auf der sicheren Seite:
- Regelmäßige Schulungen aller unserer Beschäftigten, die Gefahrgut handeln: Logistiker, Gefahrgutfahrer, Verpacker, Be- und Entlader etc.
- Gefahrgut-Know-how für Straße, Luft, See und Binnenschiff
- Zuverlässige Kontrollen unserer Transporte und Lager
Bei uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie als Experte/Expertin für Gefahrgut umfassend berät. Mit Know-how und Erfahrung übernehmen wir die professionelle Beförderung Ihrer Gefahrgüter.
Wer überwacht die Einhaltung der Verordnungen und Vorschriften?
Die Arbeitsschutzbehörden der Länder überwachen die Gefahrgutvorschriften. Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind beispielsweise:
- Betriebe und Gefahrgutbeauftragten über die Gefahrguttransportvorschriften beraten
- Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung überwachen
- Übernahme, Ablieferung sowie Aus- und Verpacken der Güter überwachen
- Be- und Entladen der Beförderungsmittel überwachen
Zudem kontrollieren folgende Stellen die Transporte je nach gewähltem Verkehrsmittel:
- Straßenverkehr: Polizei und Bundesamt für Güterverkehr
- Eisenbahnen: Eisenbahn-Bundesamt
- See- und Binnenschiffsverkehr: Wasserschutzpolizei
Luftverkehr: Luftfahrt-Bundesamt.
Gibt es Notfallrufnummern, die im Falle eines Gefahrgutvorfalls zu verständigen sind?
Bei einem Unfall oder Zwischenfall sind sofort die Notdienste zu verständigen: 112 für die Feuerwehr oder 110 für die Polizei. Diese bestellen bei Bedarf weitere Helfer, zum Beispiel das technische Hilfswerk. Wer die Notdienste anruft, sollte so viele Informationen wie möglich mitteilen:
- Wer spricht?
- Was ist passiert?
- Wo passiert?
- Wann passiert?
- Wie viele Verletzte?
- Sachschäden?
- Beschreibung der einzelnen Gefahrsymbole und Ziffern auf der orangefarbenen Gefahrentafel (Gefahrnummer/UN-Nummer)
- Menge des ausgelaufenen/austretenden Stoffes?
Falls Sie einen Gefahrgutunfall miterleben: Gewährleisten Sie zuerst ihre eigene Sicherheit. Sie sollten einen Mindestabstand von 60 Metern zu Gefahrenstelle einhalten und die Hilfe speziell ausgebildeten Fachkräften der Feuerwehr überlassen. Hierbei vor allem bei austretenden Gasen auf die Windrichtung achten. Zudem sollten Sie offenes Licht, Rauchen sowie Feuer vermeiden. Nur in Fällen mit geringfügigem Schaden ohne Umweltbeeinträchtigung kann eine andere Vorgehensweise zulässig sein.
Um im Ernstfall richtig zu handeln, schulen wir unsere Gefahrgutfahrer intensiv. Sie führen im Fahrerhaus gültige Beförderungspapiere als schriftliche Dokumentation über das beförderte Gefahrgut mit. Diese beschreiben Eigenschaften und Gefahren des Ladeguts und geben Hinweise für den Notfall – wie die Notfallnummern. Neben tragbaren Feuerlöschgeräten achten wir darauf, dass unsere Fahrer jederzeit die laut ADR vorgeschriebene Schutzausrüstung mitführen:
- Passender Unterlegkeil je Fahrzeug
- zwei selbststehende Warnzeichen
- Augenspülflüssigkeit
- Warnweste
- tragbares Beleuchtungsgerät
- Schutzhandschuhe
- Augenschutzausrüstung (z. B. Schutzbrille)
Teilweise auch:
- Notfallfluchtmaske
- Schaufel
- Kanalabdeckung
- Auffangbehälter
In etlichen Fällen müssen Versender von Gefahrgütern auch selbst eine 24-Stunden Notfalltelefonnummer bereitstellen, auf der sie zu erreichen sind und kompetent Auskunft über das Gefahrgut geben können. Die Notfallnummer wird auf der Umverpackung und den Beförderungspapieren vermerkt, zum Beispiel in der Shippers Declaration im Luftverkehr, der IMO-Erklärung für Seetransport oder bei der Versendung von Lithium-Batterien. Pflicht ist die Notfallnummer bei Transporten in die USA und Kanada.